Im März und April 2011 war unsere Kanzlei an einer Arbeitsgruppe von Volkswirten und Anwälten beteiligt, mit dem Ziel, das Kartellamt bezüglich des Projekts zur Festlegung der Kriterien zur Verhängung von Geldbussen im Bereich Wettbewerbsrecht zu beraten.

Die Beratung bezog sich schwerpunktmässig auf Änderungen der juristischen und wirtschaftlichen Kriterien zur eindeutigen Anwendung der Bestimmungen des Kartellrechts.