Seit 1997 haben wir verschiedene mexikanische und ausländische Kunden im Bereich Wettbewerbsrecht vertreten, einschliesslich kanadischer, amerikanischer und europäischer multinationaler Konzerne.
Die Vertretung unserer Klienten hat sich hauptsächlich auf die Rechtsberatung im Verlauf von Unternehmenszusammenschlüssen ausgerichtet und auf Untersuchungsfälle bezüglich marktbeherrschender Stellungen vor dem Bundeskartellamt (Comisión Federal de Competencia).
Die Vielschichtigkeit solcher Transaktionen, an denen wir mitgearbeitet haben, wird deutlich am Beispiel aussagekräftiger Fälle wie dem Verkauf der zweitgrössten mexikanischen Bank im Jahr 2001 für 12,5 Milliarden US Dollar.
Zu unserer Erfahrung zählt auch die Beratung von Mitgliedern der Wettbewerbskommission bei: (i) Reform des Wettbewerbsrechts im Jahr 2006, (ii) Beratungen zu den Ergänzungen zum Wettbewerbsgesetz im Jahr 2009 (Reglamento de la Ley Federal de Competencia Económica), (iii) Änderungsprojekt der Richtlinien zur Kartellanmeldung, in Kraft getreten im Jahr 2010 und (iv) Projekt zur Festlegung der Kriterien zur Verhängung von Geldbussen im Bereich Wettbewerbsrecht, 2011.
Juristische Aufbaustudien im Wettbewerbs- und Kartellrecht in der Europäischen Union, langjährige Arbeit als Dozenten an mexikanischen Universitäten sowie regelmässige Diskussionen mit mexikanischen und ausländischen Doktoren in Volkswirtschaft haben uns, zum Vorteil unserer Kunden, einen breiten Einblick und profunde Kenntnisse im Wettbewerbs- und Kartellrecht vermitteltt.