Die Tätigkeitsbereiche unserer Anwaltskanzlei sind folgende:
(i) Immobilienprojekte, in welchen wir uns um die juristischen Angelegenheiten kümmern. In diesen Projekten haben wir in unserer jüngsten Erfahrung Klienten mit verschiedenen Profilen beraten, inklusive: (a) eines der größten Hotelunternehmen weltweit mit mehr als 380 Hotels auf vier Kontinenten in entscheidenden Rechtsgeschäften mehrerer Hotels, z.B. Übernahme- und Vergleichsverträge; (b) ausländische Investoren in aufeinanderfolgenden Immobilienprojekten für Industrie-, Gewerbe- und Wohnzwecke in der mexikanischen Region des Bajío im Wert von über 700.000.000 Dollar; und (c) ausländische natürliche Personen bei der Verfügung über Küstenimmobilien, die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Beschränkungen unterworfen sind. In der Regel beteiligen wir uns an Immobilienprojekten entweder als die beauftragte Kanzlei oder unter einer Mannschaft von Anwälten und Steuerberatern. In beiden Fällen nehmen wir von der Anfangsphase des Projekts, d.h. von der Bildung komplexer grenzüberschreitender Strukturen von Zweckgesellschaften, bis zur Fertigstellung des Projekts teil. Unsere enge Zusammenarbeit mit Prozessanwälten hat es uns ermöglicht, unsere Mandanten nach Abschluss der Immobilienprojekte weiter zu beraten, um Streitigkeiten zwischen ihnen und anderen Aktionären oder Landbesitzern erfolgreich zu lösen;
(ii) Rechtsgeschäfte des Handelsrechts, die das Sammelbregriff der Verschmelzungen und Akquisitionen überschreiten und eine Vielzahl von Vereinbarungen in verschiedenen Branchen umfassen. Zu unserer Erfahrung in diesem Fachgebiet zählen sich folgende Branchen: Automobilindustrie; Bauindustrie; Informationstechnik; Lebensmittel; Medien und Unterhaltung; Mitarbeitergesundheit (corporate wellness); Pharmaindustrie; private Sicherheit; Telekommunikation; Wirtschaft auf Abruf (on-demand economy); und Zellstoff- und Papierindustrie. Multinationale Unternehmen, die nach Umsatz zu den zehn größten der Welt gehören, sind einige unserer Klienten in diesem Tätigkeitsbereich;
(iii) Rechtsgeschäfte des Bank- und Finanzwesens, welche sich in unsere Erfahrung auf andere Unternehmen als Banken konzentrieren, einschließlich Zahlungsabwickler, Unternehmen, die den laufenden Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen anbieten (factoring), und Geldüberweiser. Dieser Tätigkeitsbereich umfasst auch die Beratung bei der Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen über Finanztechnologie. Wir haben einige von jenen Unternehmen jahrelang in ihren Beziehungen zu Gegenparteien, Bundesbehörden und Kunden betreut. Nichtsdestoweniger haben wir auch in Rechtsgeschäften teilgenommen, die eine oder mehrere Banken betreffen, z.B. den Erwerb eines Aktienpakets, das von der mexikanischen Tochtergesellschaft einer im Jahr 1727 gegründeten europäischen Bank ausgegeben wurde.
(iv) Energierecht in bestimmten Sektoren, die einen Meilenstein in der Entwicklung des Landes waren, wie z.B. (a) die Ölförderung in Mexiko von privaten Investoren, die erst im Dezember 2013 verfassungsrechtlich genehmigt wurde, und (b) die Vorschriften zur Speicherung elektrischer Energie, deren Verfassung die mexikanische Bundesregierung einer Beratergruppe unter unserer Führung im Jahr 2019 anbot. Unsere Beratung in der Erdölgewinnung erreichte ihren Höhepunkt in der Vergabe eines Lizenzvertrags für die Kohlenwasserstoffgewinnung an einen unserer Klienten in der so genannten dritten Einberufung der ersten Runde (Tercera Convocatoria de la Ronda 1). Im Bereich der erneuerbaren Energien haben wir auch am größten Wasserkraftprojekt in der jüngeren Geschichte eines südamerikanischen Landes teilgenommen, das 2,400 KW erzeugen wird. Private Projekte für den Übergang zu sauberer Energie haben wir schon vor 2013 beraten; und
(v) Wettbewerbsrecht, bei dem sich die Feinheit unserer Beteiligung in folgenden Phasen gesteigert hat: (a) der Rechtsberatung von Klienten bezüglich der Bundeskommission für wirtschaftlichen Wettbewerb (Comisión Federal de Competencia Económica oder COFECE), einschließlich Verschmelzungen, Übernahmen, vertikale und horizontale Vereinbarungen; (b) der Rechtsberatung von den Beamten der Bundeskommission für wirtschaftlichen Wettbewerb selbst und anderen Bundesämtern; and (c) der Zusammenarbeit mit Prozessanwälten in führenden Fällen vor dem obersten Gericht, inklusive eines Schadensersatzverfahrens wegen horizontalen Vereinbarungen. Auf einer internationalen Ebene sind wir Nichtregierungsberater des International Competition Network (ICN) seit 2016 und Mitglied der American Bar Association seit 2005. Obendrein schreiben wir gelegentlich über Wettbewerbsrecht im International Antitrust Bulletin der American Bar Association.